Arbeitsbewilligungen / Aufenthaltsbewilligungen
Niederlassungbewilligungen / Staatsbürgerschaften
Bedenken Sie vorab, dass die Voraussetzungen für Einreisebewilligungen / Arbeitsbewilligungen / Aufenthaltsbewilligungen und auch für Staatsbürgerschaften je nach Land sehr unterschiedlich sind. Während in Oesterrreich und Deutschland das Ganze landeseinheitlich geregelt ist, ist das Verfahren in der Schweiz in der Regel 3-teilig: Gemeinde / Kanton / Bund.
Wir helfen Ihnen bei Ihren Wünschen gerne!