Arbeitsbewilligungen / Aufenthaltsbewilligungen

Niederlassungbewilligungen / Staatsbürgerschaften

 

Bedenken Sie vorab, dass die Voraussetzungen für Einreisebewilligungen / Arbeitsbewilligungen / Aufenthaltsbewilligungen und auch für Staatsbürgerschaften je nach Land sehr unterschiedlich sind. Während in Oesterrreich und Deutschland das Ganze landeseinheitlich geregelt ist, ist das Verfahren in der Schweiz in der Regel 3-teilig: Gemeinde / Kanton /  Bund.

Wir helfen Ihnen bei Ihren Wünschen gerne!