Schweiz

 Arbeitsbewilligung
Aufenthaltsbewilligung
Niederlassungsbewilligung
Staatsbürgerschaft

Die Schweiz kennt bei der Zulassung ausländischer Arbeitskräfte ein duales System. Erwerbstätige aus den EU-/EFTA-Staaten können vom Personen-Freizügigkeitsabkommen profitieren. Aus allen anderen Staaten werden in beschränktem Ausmass lediglich Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten sowie qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen. Ansprechpartner in der Schweiz sind in der Regel die kantonalen Amtsstellen. 


Auf den folgenden Seiten ersehen Sie beispielshaft die offiziellen Merkblätter für den Kanton Schwyz!