AGB Inkasso

Stand: 1.1.2014

   

Allgemeine Geschäftsbedingungen Inkasso
Mit mündlicher oder schriftlicher Beauftragung vertreten wir ihre Forderungsinteressen gegenüber dem säumigen Schuldner vorerst auf gütlichem Wege, falls dies zu keinem Ergebnis führt, auch auf rechtlichem Wege. Jeder Inkassoauftrag mit den anwendbaren Konditionen (Kosten) wird schriftlich bestätigt.
Forderungsprozesse vor Gericht werden nur mit schriftlicher Zustimmung des Gläubigers eingeleitet.

Kosten Inkassoverfahren ohne gerichtlichen Prozess
1.      Im Erfolgsfalle:

  • Barauslagen (Betreibungskosten, Porti, Spesen, Kopien, Tf-Kosten)
    Diese Kosten, welche auf bei eigenen Inkasso anfallen, würden, sind vom Gläubiger bevorzuschussen.

     
  • Bearbeitungshonorar (nach Zeitaufwand)
  • Inkassoprovision (Schweiz: 7%; Ausland: 12%): auf allen direkt oder indirekt eingehenden Zahlungen, als Erfolgsfall gelten auch Direktzahlungen des Schuldners an den Gläubiger, ebenso Gutschriften oder Verrechnungen
  • Kostenbeteiligung des Schuldners (diese Zahlungseingänge werden dem Gläubiger auf die obigen Kosten angerechnet bzw,. gutgeschrieben)
    Verzugszinsen, Verzugsschaden

2.      Im Nichterfolgsfall

  • Barauslagen (Betreibungskosten, Porti, Spesen, Kopien, Tf-Kosten, Anwalts- und Gerichtskosten). Diese Kosten, welche auch bei einem eigenen Inkasso anfallen würden, sind vom Gläubiger zu beschussen.
  • Bearbeitungshonorar (nach Zeitaufwand)
  • Inkassoprovisionen: keine Kostenbeteiligung des Schuldners (die Zahlungseingänge werden dem Gläubiger auf die obigen Kosten angerechnet bzw,. gutgeschrieben) Verzugszinsen, Verzugsschaden

 

Kosten Inkassoverfahren mit gerichtlichem Forderungsprozess
1.      Im Erfolgsfalle:

  • Die Erfolgsaussichten eines möglichen Forderungsprozesses werden von uns geprüft nach dem Grundsatz: Man soll dem guten Geld nicht noch schlechtes Geld nachwerfen. 
  • Prozesse verursachen Anwalts- und Gerichtskosten, welche in der Regel vorzuschiessen sind. Der Kostenersatz bei gewonnenem Prozess wird im Urteil geregelt und in der Regel dem Schuldner auferlegt. 

2.      Im Nichterfolgsfall

  • Neben den eigenen Prozesskosten sind auch die Kosten des Gegenanwaltes und auch die Gerichtskosten zu zahlen. 

3.      Vergleich

  • In der Regel trägt jede Partei die eigenen Kosten, die Gerichtskosten werden halbiert; andere einvernehmliche Kostenteilungen sind möglich. 

Weitere allgemeine Bedingungen
Bei Kündigung des Inkassoauftrages zur Unzeit behält sich die ROPP Consulting vor, Auslagen, zeitliche Bemühungen sowie die vereinbarte Provision in Rechnung zu stellen. Forderungen, welch das BG über den Konsumkredit (KKG) verletzen, werden nicht bearbeitet oder sofort beendet.

Die vorliegenden Konditionen können jederzeit mit sofortiger Wirkung angepasst werden.

Abweichende Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.

Sämtliche Preise verstehen sich ohne (exkl.) Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer).

Diese Inkasso-Geschäftsbedingungen ersetzen alle vorangehenden und treten in Kraft ab 1.1.2014.
 

ROPP CONSULTING Ltd (Schweiz)