AGB Verlustschein-Inkasso

Stand: 1.1.2014

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Verlustschein-Inkasso

  • Verlustschein Inkasso – keine Kosten im Nichterfolgsfall

Jedes Verlustschein-Inkassomandat wird schriftlich bestätigt. Im Erfolgsfall beträgt ihr Vergütungsanteil 50 % des an die Hauptforderung eingebrachten Betrages. Zurückerstattete Kosten stehen der ROPP Consulting zu. Bei einem Vergleich können die Kosten vom eingebrachten Betrag vorab erhoben werden. Im Nichterfolgsfall fallen keine Kosten an.

Da das Überwachen von Verlustscheinforderungen erfahrungsgemäss viel Zeit in Anspruch nimmt, gehen wir davon aus, dass uns ein minimaler Bearbeitungszeitraum von 10 Jahren eingeräumt wird.

Der ROPP Consulting steht es frei, jegliche Massnahmen zu ergreifen, Vergleiche abzuschliessen oder bei Nichtverwertbarkeit das Verlustschein-Inkasso zurückzugeben, um in einem späteren Zeitpunkt die Weiterbearbeitung anhand zu nehmen.

Verlustschein Inkasso Kosten
1.      Im Erfolgsfalle:

  • 50% zugunsten Gläubiger / 50% zugunsten R.O.P.P Inkasso; zurückerstattete Kosten gehören bis zur vollen Kostendeckung der ROPP Consulting

2.      Im Nichterfolgsfall

  • Keine Kosten

3.      Vergleich

50% zugunsten Gläubiger / 50% zugunsten R.O.P.P Inkasso; zurückerstattete Kosten gehören bis zur vollen Kostendeckung der ROPP Consulting

 

Weitere allgemeine Bedingungen

Bei Kündigung des Inkassoauftrages zur Unzeit behält sich die R.O.P.P Inkasso vor, Auslagen, zeitliche Bemühungen sowie die vereinbarte Provision in Rechnung zu stellen.
Forderungen, welch das BG über den Konsumkredit (KKG) verletzen, werden nicht bearbeitet oder sofort beendet.
Die vorliegenden Konditionen können jederzeit mit sofortiger Wirkung angepasst werden.
Abweichende Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.
Sämtliche Preise verstehen sich ohne (exkl.) Mehrwert (Umsatzsteuer).
 

Diese Inkasso-Geschäftsbedingungen ersetzen alle vorangehenden und treten in Kraft ab 1.1.2014.

 

ROPP CONSULTING GmbH (Schweiz)